In den letzten Wochen hat die REWE Markt GmbH in Breuna für Aufsehen gesorgt, als eine ganze Abteilung kurzfristig versetzt wurde und ein Mitarbeiter nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit entlassen wurde, angeblich aufgrund des Wechselns seiner Socken während der Arbeitszeit.
Diese Ereignisse haben zu einer Vielzahl von Gerichtsverfahren geführt, wie der Brakeler Rechtsanwalt Till Koch berichtet. Insgesamt sind neun Klagen gegen die Versetzungen und weitere Klagen von der Gewerkschaft verdi anhängig, was eine ungewöhnlich hohe Quote von über 40% der betroffenen Arbeitnehmer darstellt.
Die betroffene Abteilung, die für Obst und Gemüse zuständig ist, erhielt am 14. Februar 2024 die Nachricht über ihre Versetzung zum 26. Februar 2024. Dies löste unter den Mitarbeitern große Unsicherheit und Existenzängste aus, da sie erhebliche Einkommensverluste befürchten müssen.
Die Vergabe der Arbeitsaufgaben im Bereich Obst und Gemüse an die Firma “run” im Rahmen eines Werkvertrages hat ebenfalls für Unmut gesorgt. Mitarbeiter berichteten von Spannungen zwischen Stammbelegschaft und den Dienstleistern sowie von Arbeitszeitüberschreitungen, Alkoholmissbrauch und Beleidigungen.
Während REWE Kostenersparnisse als Begründung für diese Maßnahmen angibt, kritisieren die Mitarbeiter die angebliche künstliche Hochtreibung der Kosten und eine mangelhafte Arbeitsplanung.
Ein angebotener Interessenausgleich wurde von den Klägern abgelehnt, da die angebotene Einmalzahlung von 5.000 Euro Ende März die tatsächlichen Einkommensverluste nicht ausgleichen kann.
Es wird vermutet, dass die Maßnahmen als Strafe für die hohe Streikbeteiligung der Mitarbeiter gedacht waren, obwohl REWE dies bestreitet und auf ihre Arbeitsweise in anderen Lagern verweist.
Der Vorwurf gegen einen Mitarbeiter, wegen des Wechselns seiner Socken während der Arbeitszeit, hat besonderes Unverständnis hervorgerufen. Rechtsanwalt Till Koch betont, dass es sich dabei um eine betrieblich veranlasste Tätigkeit handelt und äußert seine Besorgnis über das harte Vorgehen von REWE gegenüber den Mitarbeitern.