FacebookFacebook
TwitterTwitter
DribbleDribble
TwitterTwitter
184 POSTS
Neue Hamburger Zeitung
Wir sind Hamburg

»Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch Verstand. Nur werden die Ämter leider nicht von Gott vergeben.«

Prof. Dr. Gerhard Uhlenbruck, * 17.06.1929

»Denken Sie einmal an Christoph Columbus … Er wußte nicht, wohin die Reise ging. Er wußte nicht, wo er war, als er dort war. Und als er zurückkam, wußte er nicht, wo er gewesen war – und das alles mit geborgtem Geld!«

Neue Hamburger Zeitung Menu   ≡ ╳
  • HOME
  • Hamburg
  • Politik&Gesellschaft
  • Wirtschaft&Finanzen
  • Sport
  • Kultur
  • Freizeit
  • Verbraucher
  • Lifestyle
  • Themen
    • Beruf&Bildung
    • Forschung&Wissenschaft
    • IT&Technik
    • Umwelt&Energie
    • Familie&Partnerschaft
    • Kirche&Religion
    • Auto&Verkehr
    • Gesundheit
    • Events
    • Kurse&Vorträge
    • Reisen
☰
Neue Hamburger Zeitung
WEBDESIGN

Freizeitwirtschaft fordert steuerliche Gleichbehandlung

ND - Politik&Gesellschaft - 1. April 2023
Freizeitwirtschaft am Taschenrechner.
Freizeitwirtschaft startet Kampagne für fairen Wettbewerb.
ND
5 mins

DIE FAIRE SIEBEN: Freizeitwirtschaft startet Kampagne für fairen Wettbewerb und Standortsicherung durch steuerliche Gleichbehandlung.

Berlin. Die Europäische Union gewährt Mitgliedsstaaten die Möglichkeit zur Anwendung ermäßigter Umsatzsteuersätze auf Eintrittsentgelte in Freizeiteinrichtungen. Während alle in der betreffenden EU-Richtlinie aufgeführten Freizeitangebote in Deutschland davon profitieren, haben einzig Vergnügungsparks das Nachsehen.

Es resultieren folgenschwere Wettbewerbsnachteile im Inland sowie Standortnachteile gegenüber Vergnügungsparks im benachbarten Ausland. Nun macht sich der Branchenverband VDFU für die überfällige Gleichberechtigung der heimischen Freizeitwirtschaft stark.

Ob Jahrmarkt, Bergbahnen, Museum, Tierpark, Kino, Festival, Schwimmbad oder Zirkus – Deutschland schöpft die steuerrechtlichen Möglichkeiten der EU bei Eintrittsberechtigungen für Freizeitangebote aus – zumindest fast.

Während auf die Eintrittsentgelte aller zuvor genannten Einrichtungen ein ermäßigter Umsatzsteuersatz erhoben wird oder sie gänzlich davon befreit sind, werden einzig Vergnügungsparks mit dem Regelsatz von 19% besteuert.

Für den Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. (VDFU) ist die uneinheitliche Regelung nicht nachvollziehbar.

Verschiedene Arten von Freizeiteinrichtungen stehen in direktem Wettbewerb um Besucher zueinander und sind nicht immer eindeutig voneinander abgrenzbar. Zielgruppen wie auch die Angebote überschneiden sich. Dennoch gelten für die Marktteilnehmer unterschiedliche Regeln. Dabei steht der Gesetzgeber in der Pflicht, Rahmenbedingungen nicht zulasten einzelner Wettbewerber zu verschlechtern.

„Freizeitangebote sind ein Ventil zur Auflösung sozialer Spannungen und wichtiger Bestandteil sozialer Teilhabe. Vergnügungsparks in Deutschland haben ihre hohe gesellschaftliche Relevanz und wirtschaftliche Bedeutung unlängst unter Beweis gestellt. Sie erfüllen alle Anforderungen zur Anwendung reduzierten Umsatzsteuer und verdienen faire Wettbewerbsbedingungen“, Jürgen Gevers, Geschäftsführer VDFU e.V.

Freizeitwirtschaft für fairen und freien Wettbewerb

Ein fairer und freier Wettbewerb zählt zu den ordnungspolitischen Grundsätzen in Deutschland – das Fundament der sozialen Marktwirtschaft. Chancengleichheit am Markt führt zu einem Leistungswettbewerb, von dem vor allem Verbraucherinnen profitieren. Laut Bundeswirtschaftsministerium eine wesentliche Voraussetzung für Wohlstand, Wachstum und Beschäftigung in Deutschland. Reduzierte Umsatzsteuersätze sollen beim Erwerb gesellschaftlich relevanter Güter- und Dienstleistungen entlasten – und zwar nicht die Betriebe. Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer und wird von Verbraucherinnen gezahlt. Die Europäische Union macht die soziale Entlastung der Verbraucher sogar zur grundlegenden Voraussetzung für die Anwendung reduzierter Umsatzsteuersätze.

„(…) Steuerbefreiungen und -ermäßigungen müssen mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sein und dürfen nur aus genau definierten sozialen Gründen und zugunsten des Endverbrauchers erlassen worden sein.“ *Art. 110, Richtlinie 2006/112/ EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem

Die Umsatzsteuer bietet sich als Instrument zur Entlastung der Verbraucher an, denn gemessen am Einkommen ist sie regressiv. Sie richtet sich nicht nach individueller Leistungsfähigkeit. Jeder zahlt sie in gleicher Höhe. Wer über ein geringes Einkommen verfügt, ist überproportional von der Umsatzsteuer betroffen. Gleiches gilt für die Entlastung.

Laut Bericht des Bundesfamilienministeriums sind gerade Familien mit Kindern von sinkenden Reallöhnen, zunehmenden Kostendruck und steigender Inflation im besonderen Maße betroffen. Für die Hauptzielgruppe von Freizeiteinrichtungen wäre eine reduzierte Umsatzsteuer eine spürbare Entlastung.

Soziale Teilhabe an Freizeitangeboten darf nicht zur wirtschaftlichen Frage werden. Gerade in geopolitisch und wirtschaftlich krisenbelasteten Zeiten ist es bedeutsam, dass Menschen vor Ort oder in der Region bezahlbare und attraktive Freizeitangebote vorfinden. Gemeinsame Erlebnisse und Erholung durch inländische Angebote bieten eine echte Alternative zum kostspieligen und emissionsstarken Kurzurlaub im Ausland.

Auch im internationalen Wettbewerb werden deutsche Vergnügungsparks und Freizeitunternehmen steuerlich benachteiligt. Nachbarländer gewähren ihren Vergnügungsparks ermäßigte Umsatzsteuersätze auf Eintrittsentgelte. Dieser signifikante Standortnachteil bremst nicht nur Besucherentwicklung und Zukunftsperspektiven.

Aufgrund der deutlich höheren Steuerlast in Deutschland investieren Betreiber internationaler Unternehmensgruppen bevorzugt in bestehende Standorte außerhalb der Bundesrepublik oder eröffnen neue Einrichtungen im grenznahen Ausland. Vergnügungsparks in Deutschland drohen bei Innovationskraft, Produktneuerungen und Angebotsvielfalt den Anschluss zu verlieren.

„Vergnügungsparks erfahren steuerliche Ungleichbehandlung auf nationaler und internationaler Ebene. Sozioökonomische Bedeutung und Wettbewerbsfähigkeit sind gefährdet. Leidtragende sind der Wirtschaftsstandort Deutschland und nicht zuletzt die Besucher wie auch Beschäftigte“, Friedhelm Freiherr von Landsberg-Velen, Präsident VDFU e.V.

Mit der Kampagne „DIE FAIRE SIEBEN“ möchte der RitterRost Magic Park Verden zusammen mit dem VDFU die steuerliche Ungleichbehandlung auflösen. Die Anwendung des reduzierten Umsatzsteuersatzes auf Eintrittsentgelte aller touristischen Freizeitangebote stellt internationale Konkurrenzfähigkeit und fairen inländischen Wettbewerb sicher. Sie entlastet niedrige und mittlere Einkommensschichten und senkt den bürokratischen Aufwand.

Tags: #Berlin#Freizeiteinrichtungen#Freizeitwirtschaft#Gleichbehandlung#Steuer#steuerliche#Umsatzsteuer#Wettbewerb
ZURÜCK
R5K: Die neue Rennserie
WEITER
Dressur-Festival in Neustadt: Es geht um Weltcup-Punkte
Ähnliche Beiträge
Green Deal: Korb mit Lebensmitteln
17. Januar 2023
EU muss Green Deal neu ausrichten
17. November 2022
FDP beantragt Rückbaustopp für Grohnde
Konjunkturausblick
5. März 2025
Konjunkturausblick: Wirtschaft im Wandel
7. November 2022
Länderübergreifende Verbände-Kritik an einer neuen Bahntrasse Hannover-Bielefeld
MIDDLE OF WIDGET

»Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen: Entweder man leistet wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zu der ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß!«

Danny Kaye, amerik. Schauspieler, 1913-1987

THEME FILOSOFI

»Die Kunst, reich zu werden, besteht nicht aus Geschäften, noch weniger aus Sparsamkeit, sondern aus besserer Ordnung, aus Pünktlichkeit, aus der Fähigkeit, am richtigen Ort zu sein.«

Ralph Waldo Emerson, amerikanischer Philosoph, 1803-1882

TRENDING NEWS
Perfekter Begleiter für
ND - 7. März 2025
Insekten auf dem
ND - 10. Februar 2025
Aufgewacht aus dem
IDa - 14. März 2024
HOT NEWS
Europcar feiert 75.
ND - 29. Mai 2024
Autounfälle mit Tieren
ND - 16. Oktober 2023
Sieg für ATU
ND - 5. Oktober 2023
  • HOME
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Scroll To Top
© Urheberrecht 2025 - Neue Hamburger Zeitung . Alle Rechte vorbehalten
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}