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Prof. Dr. Gerhard Uhlenbruck, * 17.06.1929

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Autofahren im Urlaub kann teuer werden!

ND - Auto&Verkehr - 4. Juli 2023
Urlaub
Wer die wichtigsten Verkehrsregeln im Urlaubsland kennt, kann teure Strafen vermeiden.
ND
5 mins

Der lang erwartete Urlaub steht endlich vor der Tür. Egal, ob Urlaub am Strand, in der Stadt oder in den Bergen: das dafür vorgesehene Urlaubsbudget ist durch die gestiegenen Lebenshaltungskosten oft knapp kalkuliert. Umso ärgerlicher ist es, wenn man im Urlaubsland in ein kostspieliges Verkehrs-Fettnäpfchen tritt. ATU Experte Christopher Lang verrät, worauf Autofahrer in den beliebtesten Urlaubsländern unbedingt achten sollten.

Schweiz: Hohe Strafen bei geringer Tempoüberschreitung

„Auf Schweizer Straßen gilt innerorts Tempo 50, außerorts 80, auf Schnellstraßen 110 und auf Autobahnen 120 km/h“, weiß ATU Experte Lang. Weiter fügt er hinzu: „Bereits kleine Überschreitungen ziehen hohe Bußgelder nach sich, die direkt vor Ort zu bezahlen sind. Bei größeren Vergehen drohen sogar Haft und die Enteignung des Fahrzeugs.” Außerdem benötigt jeder PKW und Anhänger bis 3,5 Tonnen in der Schweiz eine Vignette auf Autobahnen. Diese kostet umgerechnet 42 Euro und ist für das ganze Jahr gültig. Fährt man ohne, werden rund 200 Euro Strafe und ein Vignettenkauf fällig. Außerdem gilt in der Schweiz die ganzjährige Lichtpflicht mit Abblendlicht, sowohl abends als auch tagsüber. Auch beim Parken ist Vorsicht geboten: Parkplätze in einer blauen Zone sind mit blauer Parkscheibe von Montag bis Samstag von 8-18 Uhr jeweils für eine Stunde kostenlos. Wer beim Falschparken erwischt wird, zahlt ab 35 Euro aufwärts.

Österreich: „Pickerl“ und „Blaulichtsteuer“

Ähnlich verhält es sich im Nachbarland Österreich: Das Parken in einer Kurzparkzone ist in Österreich meist nur mit einem Parkschein möglich. Diese können in Tabakläden, Vorverkaufsstellen, Fahrscheinautomaten und Bahnhöfen erworben werden. Außerdem sind Kurzparkzonen durch Beschilderung entsprechend gekennzeichnet. Ein Verstoß liegt bei 36 Euro. Genauso viel kostet auch die sogenannte „Blaulichtsteuer“, also wenn die Polizei zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden kommt, bei dem der Datenaustausch unter den Beteiligten möglich gewesen wäre. Auch das Nichtbeachten der Vignettenpflicht zieht ein Bußgeld nach sich. Wird man ohne „Pickerl“ erwischt, ist eine Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro fällig.

Spanien: zwei Warndreiecke und Rabatt bei zügiger Bußgeldzahlung

Im Süden hingegen sind die Parkvergehen deutlich teurer. So kostet laut ATU Fachmann ein Parkverstoß in Spanien bis zu 200 Euro Strafe. Daher ist die Orientierung an den farbigen Straßenmarkierungen sinnvoll: kostenfreie Parkplätze sind weiß gekennzeichnet, Parkverbote gelb und zeitlich begrenzte oder gebührenpflichtige Parkzonen blau. In Spanien zugelassene Autos, wie auch Mietwagen, müssen immer zwei Warndreiecke an Bord haben. Fehlen diese bei einer Kontrolle, kostet das ab 200 Euro aufwärts. Eine schnelle Bezahlung des Bußgeldes empfiehlt sich: Begleicht man die Rechnung innerhalb von 20 Tagen, erhält man 50 Prozent Rabatt. In Spanien ist das Befahren der Autobahn ebenfalls kostenpflichtig. Die Kosten berechnen sich nach der gefahrenen Strecke und sind an Mautstellen zu entrichten.

Kroatien: Achtung bei Unfällen mit Karosserieschäden

In Kroatien muss jeder Unfall bei der Polizei gemeldet werden. Sind am eigenen Fahrzeug Karosserieschäden entstanden, darf das eigene Fahrzeug das Land nur mit einer polizeilichen Schadensfeststellung wieder verlassen werden. „Besondere Vorsicht gilt vor allem bei Schulbussen. Diese dürfen nicht überholt werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg halten“, betont Experte Lang. Übrigens: Auch in Kroatien sind die Autobahnen für alle Kraftfahrzeuge gebührenpflichtig, wobei sich die Maut nach der gefahrenen Strecke richtet.

Italien: Lichtpflicht und Rabatt bei zügiger Bußgeldzahlung

Wer mit einem Fahrradheckträger nach Italien fährt, muss diesen mit einer Warntafel versehen. Andernfalls drohen mindestens 80 Euro Strafe. Parkplatzsuchende orientieren sich am besten an den farblichen Markierungen: schwarz-gelbe Bordsteinmarkierungen kennzeichnen absolutes Parkverbot, blaue Linien stehen für gebührenpflichtige Parkplätze. Gelbe Linien sind für Taxis, Busse und Anlieger reserviert, weiße Linien weisen auf kostenlose Parkplätze hin. Wer beim Falschparken erwischt wird, muss mit einer Strafe von mindestens 40 Euro rechnen. Auf Autobahnen und außerorts müssen Fahrerinnen und Fahrer tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht oder Tagfahrleuchten fahren – wer ohne unterwegs ist, wird mit 40 Euro aufwärts zur Kasse gebeten.

Alle aktuellen Informationen finden Sie unter www.atu.de.

Foto: ATU

Tags: #Autofahren#Bußgeld#Österreich#Schweiz#Strafen#Urlaub#Verkehrsunfall#Vignettenpflicht
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