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Verlängerung des Waffenverbots in Hamburger Bahnhöfen

ND - Politik&Gesellschaft - 27. März 2025
Waffenverbot
ND
2 mins

Die Bundespolizeidirektion Hannover hat die bestehende Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen und Waffen in den Hamburger Bahnhöfen bis zum 30. April 2025 verlängert. Betroffen sind die Bahnhöfe Hamburg Hauptbahnhof, Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor.

Diese Maßnahme gilt als Reaktion auf eine anhaltend hohe Zahl von Körperverletzungsdelikten mit Waffen und gefährlichen Werkzeugen, die die Sicherheit von Reisenden und der allgemeinen Bevölkerung gefährden. Insbesondere Messer und Schreckschusswaffen stellen ein zunehmendes Problem dar.

Ausweitung und Anpassung des Geltungsbereichs

Mit dieser Verlängerung wird der räumliche Geltungsbereich jedoch leicht angepasst. Ab dem 1. April 2025 sind die S-Bahn-Linien S1 (Rissen-Poppenbüttel), S2 (Altona-Bergedorf), S3 und S5 (Neugraben-Elbgaustraße) nicht mehr Teil der Verfügung, da diese künftig durch die novellierte Rechtsverordnung zum Waffenverbot der Freien und Hansestadt Hamburg geregelt werden.

Die Allgemeinverfügung umfasst weiterhin die gesamten Gebäudeteile der oben genannten Bahnhöfe und ist für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. April 2025 gültig. Ausnahmen von dieser Regelung sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen.

Konsequenzen bei Verstößen

Zuwiderhandlungen gegen das Mitführverbot können weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Neben Platzverweisen und Bahnhofsverboten sind auch Beförderungsausschlüsse möglich. Personen, die sich weigern, die Verbote zu beachten, können mit Zwangsgeldern belegt werden. Darüber hinaus drohen bei Verstößen gegen das Waffengesetz strafrechtliche oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Verfahren.

Waffen bergen Risiken

Die Bundespolizei betont, dass das Mitführen von Waffen oft eine trügerische Sicherheit vermittelt und im Ernstfall zu einer Eskalation der Gewalt führen kann. Zudem erschwert das Mitführen von Waffen Helfern und der Polizei die Unterscheidung zwischen Tätern und Opfern. Auch der Einsatz von zur Selbstverteidigung gedachten Waffen kann schwerwiegende Folgen haben. Um sich in Gefahrensituationen bemerkbar zu machen, wird als Alternative beispielsweise der Einsatz eines Schrillalarms empfohlen.

Nähere Informationen und hilfreiche Tipps zur Vermeidung von Gefahren bietet die Polizei auch online unter polizei-beratung.de.

Tags: #Altona#Bahnhöfe#Bergedorf#Bundespolizei#Dammtor#Harburg#Mitführverbot#Waffenverbot
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